Reisen & Tourismus

Fluggastrechte: Was gilt bei Verspätung und Flugausfall?

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Flugreisen bringen uns an wunderschöne Urlaubsorte auf der ganzen Welt, machen Geschäftsreisen in Nachbarländer oft erst möglich und sind eine wichtige Verbindung in Familien, deren Mitglieder sich auf unterschiedliche Länder oder Kontinente verteilen. Was von zahlreichen positiven Emotionen geprägt ist, kann jedoch auch jede Menge Ärger mit sich bringen, wenn Flüge beispielsweise Verspätung haben oder ganz ausfallen. Wissenswertes rund um die Fluggastrechte in diesen Fällen kann man hier nachlesen.

Fluggastrecht bei Verspätungen: Das muss man wissen

Verspätungen im Flugverkehr können viele Ursachen wie Naturereignisse, ungünstige Wetterlagen, Streiks beim Personal, technische Störungen an Maschinen oder Flughäfen und Fehler in der Planung haben. Ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Passagiere ein Anrecht auf eine Versorgung am Warteort. Damit ist gemeint, dass die Airline die Passagiere mit Getränken und Snacks versorgen muss und ihnen Telekommunikationsmöglichkeiten bereitstellt. Sollte die Verspätung des gebuchten Fluges zu einer Verschiebung auf den nächsten Tag führen, muss die Airline zudem eine Hotelunterbringung und den Transport dorthin übernehmen.

Abhängig von der zu fliegenden Distanz besteht unter Umständen auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung der Fluggäste. Allerdings ist immer der konkrete Einzelfall zu bewerten, wenn es um die Frage geht, ob bei Flug verspätet Entschädigung fällig wird. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung sind die Vorgaben in der EU-Fluggastrechte-Verordnung und diese richten sich nach der Art des Flugs. Für Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer sind Entschädigungen in Höhe von 250 Euro pro Person vorgesehen. Auf Mittelstrecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern beträgt die Entschädigung 400 Euro und bei Langstreckenflügen sind Entschädigungen von bis zu 600 Euro pro Fluggast möglich. Werden Flugplanänderungen mindestens 2 Wochen vor geplantem Abflug mitgeteilt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Das müssen Passagiere bei Verspätung und Flugausfall beachten

Wenn der gebuchte Flug mit massiver Verspätung gestartet, auf den nächsten Tag verschoben oder ganz gestrichen worden ist, müssen Fluggäste einige Dinge beachten, um ihr Recht durchzusetzen. In Deutschland gilt eine Frist von drei Jahren, um eine Entschädigung bei der Airline einzufordern. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, um seinen Anspruch nicht zu verlieren. Darüber hinaus ist es bereits während der Ereignisse sinnvoll, diese für sich selbst als Gedankenstütze zu notieren. Wurden von der Airline Getränke und Snacks bereitgestellt und falls ja, wann? Wurde bei Flugverschiebung auf den nächsten Tag eine Hotelunterbringung organisiert?

Die genauen Umstände geraten schnell in Vergessenheit, können bei späterer Entschädigungsforderung jedoch noch wichtig werden. Wer im direkten Austausch mit seiner Airline nicht weiterkommt, kann sich Unterstützung holen. Neben Fachanwälten, welche die eigenen Interessen notfalls gerichtlich vertreten können, bieten auch verschiedene Portale über das Internet eine Interessenvertretung für Fluggäste an. Leider ist es in der Praxis teilweise nicht selbstverständlich, dass gilt: Flug verschoben Geld zurück. Schlimmstenfalls können Entschädigungsforderungen vor Gericht verhandelt werden.

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