Allein in Deutschland werden jährlich mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle statistisch erfasst. Ein nicht geringer Anteil dieser Sach- und Personenschäden benötigt zur Klärung der Schuldfrage eine juristische Aufarbeitung. Damit Unfallbeteiligte vor Gericht nicht das Nachsehen haben, ist es schon kurz nach dem Unfall wichtig, die richtigen Schritte einzuleiten. Als Anwalt für Verkehrsrecht aus Fürth gebe ich in diesem Artikel die wichtigste Tipps für die richtige Verhaltensweise nach einem Autounfall.
1. Nicht vom Unfallort entfernen
Als Ursache für Autounfälle kommen mannigfaltige Ursachen wie Fahrfehler, technische Defekte oder schlechte Wetterbedingungen in Betracht. In den ersten Sekunden nach einem Unfall ist es nicht ungewöhnlich, sich geschockt zu fühlen. Beteiligte sollten sich dennoch niemals vom Unfallort entfernen. Der Vorwurf der Fahrerflucht lässt sich nur schwer durch einen Schockzustand entkräften und wird in Deutschland auch strafrechtlich geahndet.
Die erste Maßnahme nach einem Unfall sollte zunächst dazu führen, das eigene körperliche Befinden zu überprüfen und im zweiten Schritt nach anderen Unfallbeteiligten zu sehen. Sind die Fahrzeuge noch fahrbereit, ist es hilfreich, den Seitenstreifen oder einen Parkplatz anzusteuern. Das Risiko, in einen weiteren Auffahrunfall verwickelt zu sein, sinkt auf diese Weise erheblich.
2. Die Dokumentation der Schäden
Die Erfahrung als Anwalt für Verkehrsrecht aus Fürth hat mich gelehrt, dass es auch schwarze Schafe gibt, die nach dem Unfall dem Verursacher noch weitere Schäden am Fahrzeug in die Schuhe schieben wollen. Unverzichtbar ist es deshalb nach einem Autounfall das Handy mit Fotofunktion in die Hand zu nehmen. Die Dokumentation umfasst die Schäden am eigenen Fahrzeug sowie den Autos der anderen Unfallbeteiligten. Die Bilder sollten auch das Kennzeichen der Fahrzeuge beinhalten, um die Autos eindeutig zuordnen zu können. Videoaufnahmen aus einer Dashcam sind ebenso hilfreich und aktuell bereits vor zahlreichen Gerichten als legale Beweismittel zugelassen.
3. Die Meldung bei der Versicherung
An einem Verkehrsunfall sind im Nachgang in der Regel auch mehrere Versicherungen beteiligt. Nicht nur der Unfallverursacher ist verpflichtet, den Unfall seiner Kfz-Versicherung zu melden. Die Geschädigten sollten ebenfalls mit der eigenen Versicherung in Kontakt treten. Verfügt der Verursacher über keinen ausreichenden Versicherungsschutz, springt häufig die eigene Kfz-Versicherung ein, um den Schaden zu ersetzen.
Im Gegenzug erwarten die Versicherungsunternehmen jedoch eine zeitnahe Schadensmeldung. Die Frist beträgt in der Regel zwischen 48 Stunden und sieben Tagen. Nach der Meldung benötigen die Versicherungen zusätzlich eine schriftliche Darstellung der Geschehnisse des Unfalls. Für eine optimale Darstellung des Unfalls sollten auch Fotos und eventuell vorhandene Videoaufnahmen beigefügt werden, damit die Sachbearbeiter einen besseren Eindruck gewinnen.
4. Die Erstellung von Gutachten
Die Darstellung der Unfallbeteiligten in Form einer schriftlichen Stellungnahme oder die Unfallaufnahme durch die Polizei sind nicht genug, um einen Unfall adäquat aufzuarbeiten. Ein weiterer Schritt besteht in der Erstellung von Gutachten. Die Gutachter erfassen Unfallhergänge ebenso wie das Ausmaß von Sach- und Personenschäden. Als Anwalt für Verkehrsrecht in Fürth kann ich nur empfehlen, bei Zweifeln an den Aussagen des Gutachtens einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieses Recht steht sowohl den Unfallverursachern als auch den Geschädigten zu.
5. Das juristische Nachspiel
Verwandelt sich ein Autounfall in eine Anklage vor Gericht, ist es unverzichtbar, einen Rechtsbeistand zu beauftragen. Je größer das zu erwartende Strafmaß ausfällt, umso wichtiger ist es einen Anwalt auszuwählen, welcher in diesem Rechtsgebiet bewandert ist. Das Spezialgebiet Verkehrsrecht schenkt Anwälten ein Fachwissen, von dem auch die Mandanten profitieren. Vor Gericht besteht durch die Wahl eines fachkundigen Anwalts eine größere Chance, das Urteil im Nachhinein als fair bewerten zu können.