Rund um Ostern des Jahres 2021 wurde der bislang größte Facebook Datenklau öffentlich bekannt. Kriminelle konnten unter Zuhilfenahme des sogenannten Scrapings rund 500 Millionen Daten von Userinnen und Usern aus aller Welt entwendet, wobei auch rund 10 Millionen Deutsche betroffen waren. Infolge dieses 2021 passierten Facebook Datenklaus haben möglicherweise auch Sie Anspruch auf Schadensersatz, weil der Meta-Konzern nur unzureichend zur Aufklärung und Schadensminimierung beigetragen hat.
Was beim Facebook Datenklau im Jahr 2021 passiert ist
Beim Facebook Datenklau nutzten Hacker das sogenannte Scraping, um verschiedene Datensätze aus Profilen von Nutzerinnen und Nutzern zu ergattern. Dabei machten sie sich eine vorhandene, von Meta aber bis zu diesem Zeitpunkt noch unerkannte Sicherheitslücke im Quellcode der Seite zunutze. Sie sorgte dafür, dass bei Eingabe der Handynummer das Profil angezeigt wurde – auch wenn die Userin oder der User die Nummer gar nicht öffentlich geteilt hatten. Auf diese Weise lagen den Kriminellen nicht nur die Handynummern, sondern auch die Klarnamen der Nutzer vor.
Die Kriminellen können die erlangten Informationen anschließend nutzen, um zum Beispiel Überweisungen zu tätigen oder Waren auf Rechnung der Kunden zu kaufen. Die Folgen des Facebook Datenklaus sind für Userinnen und User damit nicht zu unterschätzen.
Die im Rahmen des Facebook Datenklaus entwendeten Daten wurden sodann im Darknet weiterverkauft. Dort wiederum nutzen die Käufer sie für kriminelle Zwecke, etwa Betrugsversuche per SMS. Betroffene erhalten Nachrichten über die angebliche Abholung von Paketen beim Zoll, für die sie eine Gebühr in Höhe weniger Euro entrichten müssten. Auf diese Weise greifen Kriminelle die Kreditkarten- oder Online-Banking-Daten ab.
Facebook Datenklau: Welche Möglichkeiten haben Sie als Userin oder User?
Der Facebook Datenklau ist eine Datenpanne, die von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfasst wird. Der Konzern ist nach den einschlägigen Vorschriften verpflichtet, Sie als Kundin oder Kunde umfassend über den Vorfall und seine Folgen aufzuklären. Dabei muss Facebook selbst auf seine Userinnen und User zukommen, kann sich also nicht „zurücklehnen“ und auf diesbezügliche Anfragen warten.
Kommt das Unternehmen seinen Verpflichtungen nach der DSGVO allerdings nicht nach, haben Sie als Userin oder User einen Anspruch auf Schadensersatz. Er ergibt sich aus Artikel 34 DSGVO, wobei die Normen der Verordnung keine konkrete Höhe der Entschädigung vorgeben. Im Schnitt erhalten Betroffene zwischen mehreren hundert und mehreren tausend Euro als Schadensersatz, wenn sie vom Facebook Datenklau betroffen sind.
Ansprüche aus dem Facebook Datenklau jetzt geltend machen!
Gerade in den vergangenen Jahren hat die Justiz hart gegen Verstöße gegen die DSGVO agiert. Beispiele für Urteile im Facebook Datenklau sind unter anderem:
- Landgericht München, Az. 15 O 4507/22: Verstöße gegen die DSGVO führten bei diesem User dazu, dass insgesamt 600 Euro an Schadensersatz zu zahlen war
- Landgericht Stuttgart, Az. 3 O 220/22: Hier wurden dem Opfer eines Facebook Datenklaus 1000 Euro Schadensersatz gezahlt. In betrafen gleich mehrere DSGVO-Verstöße, weil Facebook keinerlei Auskunft zum Sachverhalt erteilteLandgericht Stuttgart, Az. 8 O 38/23: Der vom Facebook Datenleck Betroffene erhielt Schadensersatz in Höhe von 400 Euro
Möglicherweise sind auch Sie vom Facebook Datenklau aus 2021 betroffen und haben nach den einschlägigen Regelungen Anspruch auf Schadensersatz!