Autos kosten eine Menge Geld und es ist verständlich, dass sich niemand unvorbereitet auf einen Kauf einlässt. Deshalb sind Probefahrten vor dem Erwerb eines Fahrzeugs unverzichtbar, unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Beim Kauf eines Neuwagens liegt der Fokus meist darauf, ob das ausgewählte Fahrzeug den persönlichen Ansprüchen entspricht, während bei Gebrauchtwagen bestimmte Schwachstellen beachtet werden müssen.
Kunden fügen einen Link hinzu als Hinweis: Darauf sollte man bei Probefahrten achten
Bevor man sich ans Steuer setzt und losfährt, ist es wichtig, kurz nachzuprüfen, ob das Auto überhaupt für den Straßenverkehr geeignet ist. Bei neuen Fahrzeugen trifft das im Normalfall immer zu, bei gebrauchten Fahrzeugen kommt es jedoch vor, dass die Beleuchtung defekt ist oder die Reifen abgefahren sind. Dies birgt nicht nur gewisse Gefahren, sondern führt gegebenenfalls auch zu einem Bußgeld. Einige Kunden fügen hierzu einen Link hinzu auf diversen Plattformen, um andere Interessenten vor potentiellen Gefahren zu warnen. Das kann über die gängigen Suchschmaschinen recherchiert werden.
Teil des schnellen Vorab-Checks ist auch die Vergewisserung, dass das Fahrzeug noch über gültigen TÜV verfügt. Das bietet auch gleich die Möglichkeit, sich das Protokoll der letzten TÜV-Prüfung anzusehen, um mögliche Mängel zu identifizieren. Es ist ratsam, im Voraus eine Probefahrt-Route zu planen, die durch städtische Gebiete und auch durch Landstraßen und Autobahnen führt, um ein vollständiges Bild des Fahrzeugs zu erhalten.
Wer möchte, kann im Voraus eine Liste mit den entscheidenden Kriterien zusammenstellen. Optimal ist es, eine Probefahrt in Begleitung durchzuführen: Eine Person fährt und dokumentiert, während die andere Person die Punkte überprüft und Anmerkungen festhält. Im Idealfall nehmen sich Fahrzeugneulinge eine Person mit Fachkenntnissen als Begleitung mit.
Welche Punkte sollten während einer Probefahrt überprüft werden?
Die Erwartung, dass der Autohändler einen makellosen Musterwagen bereitstellt, wenn Interesse an einem Neuwagen besteht, ist berechtigt. Gebrauchte Fahrzeuge hingegen sind möglicherweise schon ein paar Jahre alt, weshalb eventuell nicht alles einwandfrei funktioniert. Hier einige wichtige Punkte, die bei Probefahrten zu beachten sind:
- Tritt ein ungewöhnliches Geräusch beim Schalten oder Beschleunigen auf?
- Sind die Assistenzsysteme wie Spurhalter oder Tempomat funktionsfähig?
- Erfolgt der Start des Motors reibungslos?
- Verursachen die Seitenverkleidungen oder Türen ein Klappern beim Schließen?
- Funktionieren Sitzheizung und die Klimaanlage einwandfrei?
- Sind die Sitze leicht verstellbar?
- Verliert das Auto nach der Probefahrt an irgend einer Stelle Flüssigkeit?
- Zieht das Auto nach rechts oder nach links?
- Funktionieren die Fensterheber, Scheibenwischer und sämtliche Lichter?
- Klappert der Wagen auf unebenen Straßen?
- Gibt es beim Bremsen, Gas geben, Kuppeln oder Lenken irgendwelche Auffälligkeiten?
- Sind alle Instrumente, das Fahrzeuginformationssystem und das Unterhaltungssystem funktionsfähig?
- Befinden sich Schalthebel, Lenkrad, Sitze und Oberflächen in einem angemessenen Zustand entsprechend dem Alter des Fahrzeugs?
Eine Vielzahl von Modellen weisen neben diesen essenziellen Faktoren ihre eigenen spezifischen Schwachstellen auf. Es ist ratsam, sich vor dem Testlauf darüber zu informieren, worauf beim gewünschten Fahrzeug besonders geachtet werden sollte. Dazu gehören mögliche Schwierigkeiten mit dem Motor oder Fahrwerk sowie gängige Karosserie-Roststellen oder häufige elektrische Fehler.
Private Probefahrt
Wenn das Wunschauto bei einem Privatverkäufer gefunden wurde, ist es wichtig, dass der Verkäufer vor der Probefahrt unbedingt den Ausweis sowie die Fahrzeugpapiere vorlegt. So wird sichergestellt, dass er tatsächlich der Besitzer des Fahrzeugs ist. Ist der Verkäufer seriös, lässt sich dieser ebenso vom Käufer den Personalausweis sowie den Führerschein vorlegen. Auch der Versicherungsschutz des Fahrzeugs muss geklärt werden, insbesondere, ob eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Im Schadensfall haftet jedoch grundsätzlich der Fahrer des Privatfahrzeugs.
Sämtliche vorherigen Schäden des Wagens sollten schriftlich protokolliert werden. Darüber hinaus ist es wichtig, vorab folgende Fragen zu klären: Wer kommt bei der Probefahrt für den Sprit auf? Wie lange wird die Fahrt dauern? Gibt es eine Kilometerbegrenzung? Dadurch werden nachträgliche unangenehme Überraschungen vermieden.
Probefahrt beim Autohändler
Bei einem Autohändler darf davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug in der Regel Vollkaskoversicherung hat, sofern nicht explizit darüber informiert wurde, dass dies hier nicht zutrifft. In diesem Fall liegt, wenn ein Schaden entsteht, die Verantwortung beim Händler, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Es ist jedoch möglich, dass der Händler eine Selbstbeteiligung verlangt. Es ist auch ratsam, mit ihm eine Vereinbarung für die Probefahrt zu treffen, in der sämtliche Schäden, Kostenübernahme und Rückgabe festgehalten werden.
Unfall während der Fahrt: Was tun?
Kommt es bei einer Probefahrt zu einem Unfall, ist die Polizei nicht unbedingt erforderlich, außer wenn dies mit dem Händler im Vorfeld abgesprochen wurde. Jedoch schadet es nicht, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. So werden eventuell zukünftige Auseinandersetzungen verhindert. Die Versicherung des Fahrzeugs deckt in der Regel den Schaden ab. Eine mögliche festgelegte Selbstbeteiligung muss jedoch getragen werden. Die Haftpflichtversicherung greift in jedem Fall, auch bei privaten Verkäufern. Eine Vollkaskoversicherung ist hier allerdings nicht zwangsläufig gegeben. Offene Fragen sollten immer vorab mit dem Verkäufer geklärt werden.