Angestellte in deutschen Unternehmen haben unter gewissen Grundvoraussetzungen das Recht einen Betriebsrat zu wählen. Was man als Unternehmer über den Betriebsrat wissen sollte, welche Aufgaben und Pflichten er hat und was nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt, darüber erhält man hier einen informativen Überblick.
Der Betriebsrat in einem Unternehmen
Damit Angestellte einen Betriebsrat im eigenen Unternehmen wählen könne, muss dieses Unternehmen mindestens fünf wahlberechtigte Angestellte haben, von denen sich mindestens drei zur Wahl aufstellen lassen können. Das trifft auf die meisten Unternehmen in Deutschland zu, weshalb Betriebsräte ein wichtiger Bestandteil in zahlreichen Unternehmen sind. Ein solcher Betriebsrat ist eine Interessenvertretung der Angestellten und soll einerseits Mitbestimmungsrecht haben und andererseits die Recht der Angestellten vertreten.
Hieraus ergeben sich auch die wichtigsten Aufgaben und Pflichten eines Betriebsrats. Grundsätzlich hat ein Betriebsrat innerhalb des Unternehmens ein Beteiligungsrecht bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Darin enthalten sind das Informationsrecht durch Arbeitgeber, das Recht auf Anhörung des Betriebsrates durch den Arbeitgeber, das Recht auf Beratung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat so wie das Zustimmungsrecht bei wichtigen personellen Entscheidungen wie einer Kündigung.
Außerdem wirkt der Betriebsrat bei Entscheidungen zum Arbeitsschutz, Umweltschutz, der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Regelung von Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung mit. Zu den wichtigsten Pflichten des Betriebsrates gehört die Verschwiegenheitspflicht, welche gesetzlich geregelt ist und gegenüber Dritten gilt. Gegenüber anderen Mitgliedern des Betriebsrates gilt nur dann eine Verschwiegenheitspflicht, wenn es sich um besondere Arbeitnehmerbeschwerden handelt.
Die wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats
Wurde in einem Unternehmen von den wahlberechtigten Angestellten ein Betriebsrat gewählt, hat dieser verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört unter anderem, dass er über die Einhaltung geltender Gesetze, geschlossener Tarifverträge, der Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen wacht. Außerdem ist der zuständig für die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen innerhalb des Unternehmens und fördert die Beschäftigung älterer, besonders schutzbedürftiger und ausländischer Arbeitnehmer inklusive der Wahrung ihrer besonderen Interessen und Bedürfnisse.
Zusätzlich gehört es zu den Aufgaben eines Betriebsrates, dass dieser Maßnahmen für die Belegschaft beantragt, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert, die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung durchführt und Maßnahmen zum Arbeits- und Umweltschutz durchsetzt.
Das gehört nicht zu den Aufgaben des Betriebsrats
Das große Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht eines Betriebsrates sorgt bei Unternehmen dafür, dass der Betriebsrat in eine Reihe von Entscheidungen und internen Abläufen einbezogen werden muss. Hierbei ist es aus unternehmerischer Sicht immer sinnvoll, kooperativ mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats unterliegen übrigens einen besonderen Kündigungsschutz. Allerdings gibt es auch Bereiche, die nicht zu den Pflichten und Aufgaben eines Betriebsrates gehören.
Das ist beispielsweise die Planung und Durchführung der Betriebsratswahl, welche von einem Wahlvorstand vorgenommen werden muss. Auch an Veranstaltungen rein gewerkschaftlicher Art nimmt ein Betriebsrat nicht teil. Er ist außerdem nicht zuständig für die individuelle Rechtsberatung von Angestellten oder die Vertretung derer bei einem Rechtsstreit.