Wenn ein nahes Familienmitglied stirbt, ist dies zunächst eine emotional schwere Phase für die Hinterbliebenen. Bereits kurz nach dem Tod müssen sich Angehörige um verschiedene Formalitäten kümmern. Nicht zuletzt steht die Frage im Raum, wie das Vermögen und die Besitztümer verteilt werden sollen. Der Gesetzgeber hat das Erbrecht formuliert. Es ist ein Teil des Zivilrechts und folgt dem Ziel, dass ein Nachlass entsprechend den gesetzlichen Regelungen oder den individuellen Wünschen des Verstorbenen geregelt wird.
Vererben und erben ist ein komplexer Themenbereich. Damit alles richtig läuft und das Erbe gerecht aufgeteilt wird, ist es sinnvoll, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Für Erbschaftsangelegenheiten ist eine Kanzlei aus der Region mit dem entsprechenden Fachgebiet die richtige Wahl. Für Erbrecht in Aschaffenburg und Unterfranken gibt es Ansprechpartner, die Erben in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main zu ihrem Recht verhelfen. Vorsorge ist jedoch besser als ein langwieriger Streit und ein Testament ist immer eine gute Option.
Die letztwillige Verfügung
Ein Testament oder ein Erbvertrag ermöglichen es, individuelle Regelungen über die Verteilung des Vermögens zu formulieren. Es besteht unter anderem die Möglichkeit, spezifische Vermögenswerte bestimmten Personen zu vermachen. Dies reicht von Gegenständen bis zu Immobilien. Ein Testament ermöglicht allerdings auch, einen Vermögenswert mit einer Auflage zu belegen. Es kann Regelungen zur Veräußerung oder zur Nutzung geben. In der letztwilligen Verfügung können auch Enterbungen ausgesprochen werden.
Erben der gesetzlichen Erbfolge erhalten in diesem Fall nur einen Pflichtteil. Das Verfassen eines Testaments ist verantwortungsvoll. Es erleichtert den Erben die Verteilung der Vermögenswerte und gibt einem Anwalt eine klare Regelung an die Hand. Neuesten Zahlen zufolge sind nur zwanzig Prozent der Bevölkerung im Besitz eines aktuellen und gültigen Testaments. Das Schreiben eines Testaments ist einfach. Erblasser können es handschriftlich aufsetzen. Mit Datum und Unterschrift erhält es seine Gültigkeit. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Testament oder einen Erbvertrag mit einem Notar zu erstellen und beglaubigen zu lassen.
Gesetzliche Erbfolge
Wenn keine letztwillige Verfügung vom Erblasser vorliegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Die Verteilung der Vermögenswerte basiert in erster Linie auf dem Verwandtschaftsgrad. Ehepartner haben neben den Verwandten ein gesetzliches Erbrecht. Die Höhe des Anteils für den Partner ist abhängig vom Vermögen, das in der ehelichen Gemeinschaft vorhanden ist, sowie der Anzahl der weiteren Erbberechtigten. Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten und unterscheidet Erben erster, zweiter und weiteren Ordnungen. E
rster Ordnung sind die Kinder und Enkel, dem folgen Eltern und Geschwister und weiter Großeltern und deren Nachkommen. In einer großen Familie ergibt sich daraus eine komplexe Struktur. Der Nachlassverwalter steht oft der Herausforderung gegenüber, alle Erbberechtigten ausfindig zu machen und den Pflichtteil zu übertragen. Erben ist ein vielschichtiges Thema. Eine sorgfältige Planung trägt dazu bei, dass die Vermögenswerte gerecht verteilt werden.