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Hellhörige Wohnungen: Tipps für Lärmschutz und Co.

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Hellhörige Wohnungen berechtigen einen Mieter zwar zur Mietminderung – aber wenn der Wohnungsmieter trotz der Lärmbelästigung nicht wieder ausziehen möchte, ist guter Rat teuer. Denn oft belästigen hellhörige Wohnungen die Mieter durch eine Mischung aus baulichen Mängeln und dem rücksichtslosen Verhalten bestimmter Nachbarn. An beiden Stellschrauben müsste der lärmgeplagte Mieter drehen, wenn er das Leben in seiner neuen Wohnung trotz deren Hellhörigkeit erträglich finden soll. Das ist aber nur bedingt machbar.

Potenziell sind gegen hellhörige Wohnungen verschiedene Möglichkeiten geboten. Dazu gehören Gespräche mit dem Vermieter zwecks baulicher Verbesserungen. der Mieter kann Verhandlungen mit den lauten Nachbarn führen oder das Erstellen von Gutachten zur Lärmbelästigung nutzen, um den Vermieter unter Druck zu setzen. Unzumutbare Lärmbelästigungen berechtigen in vielen Fällen zur Mietminderung. Ob der Mieter damit dauerhaft durchkommt, ist aber eine gute Frage. In der Realität versuchen die meisten Mieter, die sich durch hellhörige Wohnungen gestört fühlen, dem Lärm mit eigenen Maßnahmen zu begegnen.

Nicht immer mit Erfolg. In Unkenntnis der Schallleitungs-Verhältnisse werden die Probleme durch eigene Maßnahmen oft verschlimmbessert.

Hellhörige Wohnungen: Tipps für die eigenen vier Wände

Viele ältere Wohnungen sind so gebaut, dass man eine mehr oder weniger lästige Geräuschkulisse aus dem Haus hinnehmen muss. Auch Neubauten können davon betroffen sein. Heute gelten jedoch andere Schallschutz-Verordnungen als früher. Eigenmächtige bauliche Veränderungen, die der Vermieter nicht genehmigt hatte, führen meist zu erheblichem Stress oder verlorenen Gerichtsprozessen. Sinnvoll sind also Lärmschutzmaßnahmen, die nicht genehmigungspflichtig sind

Gegen gelegentlichen Partylärm kann ein Mieter kaum etwas machen. Schlimmer aber sind andere Lärmbelästigungen wie überlaut rauschende Toiletten, einlaufendes Badewasser, lautes Getrampel auf Holzböden oder das zwangsweise Mithören von TV-Sendungen, Familienstreitigkeiten oder sexuellen Aktivitäten. Auch wenn Mieter bei der Wahrnehmung solcher Geräusche unterschiedlich empfindlich sind: Sie stören und ermöglichen kein Abschalten. Es muss noch nicht einmal ein überlauter Nachbar dahinter stecken.

Vielmehr ist es bei hellhörigen Wohnungen oft so, dass ganz normale Lebensgeräusche übermäßig laut wahrnehmbar sind. Der Grund sind meist bauliche Mängel wie zu dünne Wände, Schall leitende Rohre und so weiter. Die bei der Errichtung des Hauses geltenden baulichen Normen für den Schallschutz in Wohnungen kann sogar erfüllt sein – aber eben nur gerade so.

Weitere Tipps für hellhörige Wohnungen

Bauliche Veränderungen sind in Mietwohnungen oft nicht möglich. Was getan werden kann, ist: die Schallquellen zu analysieren und dagegen an zu arbeiten. Als Wahlmöglichkeiten stehen die Verringerung des Körperschalls oder die Eindämmung des Luftschalls zur Verfügung. So kann beispielsweise ein dicker Teppichboden den Schall nach unten in die Nachbarwohnung dämmen. Damit sind schon einmal die eigenen Schritte als Lautgeber entschärft. Möglicherweise kann ein Mieter sogar die Familien unter und über ihm bitten, einen schalldämpfenden Hochflor- Teppich zu verlegen.

Damit sind aber die Geräusche, die von nebenan durch die dünnen Wände dringen, noch nicht verringert. Das könnte nur eine schalldämmende Schrankwand leisten. Dumm ist nur, dass der geräuschempfindliche Mieter diese wegen der Gefahr des Umkippens andübeln müsste. Durch die Bohrlöcher würde der Ausbreitung von Schall aber wieder Vorschub geleistet.

Der Unterschied zwischen Luftschall und Körperschall

Bei einer lauten Geräuschkulisse haben die Mieter von schlecht gedämmten Wohnungen es mit Schwingungen und Geräuschen zu tun, die über Luftmoleküle übertragen werden. Die störende Geräuschkulisse wird durch die Luft an Wände oder Rohre weitergeleitet. Laute Musik vom Nachbarn über einem lässt den Holzboden vibrieren. Die wummernden Bässe von nebenan lassen gefühlt die Wand wackeln. Selbst das davor postierte Bücherregal vibriert mit. Hierbei handelt es sich um Körperschall, der sich über feste Körper übertragen kann. Das eigentliche Problem ist aber der Luftschall. Denn das Vibrieren in oder an einem festen Körper setzt sich nun auch in der Luft der Nachbarwohnung fort. Der Luftschall ist es, der für unsere Ohren wahrnehmbar ist und nervt.

Mit Möbeln, die strategisch aufgestellt werden, kann die Ausbreitung des Luftschalls zwar gebrochen und reduziert werden. Allerdings ist das nur begrenzt möglich. Möbel lenken den Luftschall zwar um. Sie bilden eine Barriere gegen Geräusche, die durch eine zu dünne Zimmerwand dringen. Müssen die Regale oder Schrankwänce aber durch Dübel vor dem Umkippen gesichert werden, ist die ganze Lärmschutz-Strategie nutzlos. Durch die Dübel-Löcher werden neue Lärmweiterleitungen produziert. Ein weiteres Problem sind dünne Wände und zu dünne Zwischendecken in Altbauwohnungen.

Hohe oder mit Parkettböden ausgestattete Zimmer wirken ähnlich wie der Resonanzkörper einer Gitarre. Sie verstärken den Schall. Auch gespachtelte Wände, Laminatböden oder Fliesen sind wunderbare Schall-Weiterleiter. Teppichböden auf Laminat zu verlegen, ist vermieterseits nicht immer gestattet.

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Zu hohe Lärmbelästigungen entschärfen

Eine gute Mischung aus höheren und flacheren Möbeln vor den Wänden zur Nachbarwohnung kann den Schall ablenken und umverteilen. Außerdem können auch dicke Stores, Polstermöbel, Faltenplissees, textile Bilder – zum Beispiel gerahmte Webarbeiten – und Hochflorteppiche den Schall von nebenan und von unten mindern. Legt der Mieter über einem aber trotz aller Bitten keinen Teppichboden aus, bleibt eine prägnante Lärmquelle erhalten. Letzten Endes schützen Mieter sich am besten vor hellhörigen Wohnungen, wenn sie bereits beim Besichtigen einer Wohnung auf potenzielle Lärmquellen achten. Denn nicht alle Lärmquellen lassen sich mit eigenen Mitteln entschärfen.

Leider ist es nur selten möglich, eine interessante Wohnung mehrfach und zu verschiedenen Zeiten zu besichtigen. Ein genervter Vormieter gibt kaum je ehrlich an, warum er die Wohnung gegen eine andere eintauscht.

Könnte der Nachmieter bereits bei der Wohnungsbesichtigung Probleme mit der Raumakustik ausmachen, hätte er eine Wahl. Außerdem könnte er den Vermieter vor dem Einzug nach baulichen Verbesserungen befragen. Verpflichtet ist ein Vermieter dazu aber nicht. Für ihn galten die Lärmschutzregeln, die bei Baubeginn verpflichtend waren. Nachbessern muss er daher nicht. Der künftige Mieter darf keine eigenmächtigen baulichen Veränderungen vornehmen – etwa, eine Zimmerdecke abzuhängen oder eine Wand zur Nachbarwohnung mit schalldämmenden Verkleidungen zu bestücken.

Problematisch ist auch, dass dadurch oft neue Schallbrücken entstehen, weil der Mieter zu wenig von der Schall-Weiterleitung versteht. Das Verkleiden einer dünnen Wand mit Rigips-Platten oder Vorsatzschalen schafft häufig neue Probleme. Es kann die Lärmbelästigung sogar verschlimmern. Möglich ist aber das Verlegen von Trittschallplatten oder Dämm-Matten. Auch ein Akustikputz könnte die Situation etwas verbessern.

Hellhörige Wohnungen: Bauliche Veränderungen nur mit Erlaubnis

Hilfreice Lärmschutzmaßnahmen können Akustikdämmplatten, Wandteppiche oder dickere Rigipsplatten sein, die auf zwischen Boden und Decke verklemmte Holzträger aufmontiert werden. Voraussetzung ist aber, dass der Zwischenraum zwischen Rigipsplatte und Nachbarwohnung mit Zellulose oder Mineralfasern ausgefüllt wird. Diese isolieren effektiv gegen den Schall. Diese Maßnahme sollte jedoch nicht ohne Wissen und Genehmigung des Vermieters vorgenommen werden, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Diese ist genehmigungspflichtig. Nicht genehmigungspflichtig sind Gespräche mit allen Mitmietern im Haus.

Häufig leiden alle gleichermaßen unter den dünnen Wänden. Die Frage ist jedoch, wie sehr. Lärmbelästigungen werden meistens als unterschiedlich gravierend bewertet. Manche Menschen stört fröhliches Kindergetrappel oder Klavierspielen nicht. Andere Menschen drehen bei solchen Lärmbelästigungen durch. Dumm ist zudem, dass manche Mitmieter nicht nur immun gegen zu laute Wohngeräusche zu sein scheinen, sondern auch noch einen rücksichtslosen Lebensstil als ihr ultimatives Recht betrachten. In diesem Fall haben alle anderen Mieter ein Problem. Sie haben keine Möglichkeit, dem Vermieter in schöner Einigkeit über die Notwendigkeit von Maßnahmen auf die Pelle zu rücken.

Der einzig mögliche Lärmschutz, auf den sich alle einigen könnten, ist die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten. Oftmals werden die mittäglichen Ruhezeiten aber von Männertrupps mit Laubbläsern und Aufsitzmähern unterlaufen. Zieht ein Mieter entnervt aus, droht eine wochenlange Sanierung der leer stehenden Wohnung mit entsprechender Lärmbelästigung. Bei dünnen Wänden sind oft Probleme hinzunehmen, die nicht komplett lösbar sind.

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