Jeder, der den Jagderlaubnisschein besitzt, ist gleichzeitig dazu berechtigt, eingeschränkt Waffen zu benutzen. Um in Deutschland überhaupt jagen zu dürfen, wird ein Jagdschein benötigt. Da dieser Schein dazu berechtigt, eine Waffe zu benutzen, fallen die Erlaubnis sowie das Dokument unter das Waffengesetz. Es muss jedoch beachtet werden, dass ein Jagdschein kein Waffenschein ist.
Dies bedeutet, dem Inhaber des Jagdscheins wird nur zu festgelegten Situationen eine begrenzte Nutzung von Waffen erlaubt. Im Waffengesetz wird festgelegt, unter welchem Umständen der Jäger zu einer Waffe greifen und diese transportieren darf. Dieser Beitrag soll Informationen darüber vermitteln, welche Kosten für einen Jagdschein entstehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Ausbildung aussieht.
Jägerprüfung in der EU: Der benötigte Jagdschein
Der Jagdschein stellt eine Urkunde dar, welche die Zulassung zur Jagdausübung bestätigt. Der Schein gilt in allen Bundesländern. Er soll letztlich sicherstellen, dass jeder, der an einer Jagd teilnimmt, dafür ausgebildet wurde. Dies wird dadurch bewerkstelligt, da der Jagdschein erst nach einer fundierten Ausbildung ausgestellt wird. Im Zuge dessen müssen sogar staatliche Prüfungen abgelegt werden. Dies bedeutet, es ist nicht möglich, einen Jagdschein zu erhalten, wenn vorab keine Prüfung abgelegt wurde. Im Bundesjagdgesetz steht niedergeschrieben, dass der Jagdschein immer mitgeführt werden muss, wenn die Tätigkeit ausgeführt wird.
Auf dem Jagdschein ist auch die Gültigkeitsdauer sowie der Gültigkeitsbereich vermerkt. Es gibt Mindestanforderungen, welche erfüllt werden müssen. Die Ausbildung zum Jäger kann entweder an einer privaten Jagdschule oder in einer Kreisjägerschaft absolviert werden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Besitz eines Jagdscheins nicht ausreicht, um die Jagd ausüben zu dürfen. Der Jäger muss ein Jagdrecht für ein bestimmtes Jagdrevier besitzen oder eines gepachtet haben. Andernfalls darf nicht gejagt werden.
Welche Berechtigungen erhält der Inhaber eines Jagdscheins?
Der Inhaber eines Jagdscheins ist zu folgenden Tätigkeiten berechtigt:
- an einer Jagd teilzunehmen/eine Jagd durchzuführen
- Pachtung eines Jagdreviers (erst drei Jahre nach dem Scheinbesitz)
- Waffen führen, welche zur Jagdausübung vorgesehen sind
- Langwaffen erwerben
- Begutachtung des Tieres
- Freigabe des Fleisches im Handel
- Position des Naturschutzwartes ausüben und besetzen
Die Waffennutzung mit einem Jagdschein
Die Inhaber eines Jagdscheins dürfen nur unter bestimmten Bedingungen Waffen nutzen und mit sich führen. Das ist deshalb so, da der Jagdschein keinen Waffenschein darstellt. Aufgrund dessen ist es verboten, schuss- und nutzungsbereite Waffen in der Öffentlichkeit mit zu führen. Sie sind einzig und allein bei der Jagd erlaubt. Sollte ein Jäger gegen diese Vorgaben handeln, drohen ihm Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro sowie Haftstrafen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Jägerprüfung in der EU gegeben sein?
Jeder, der einen Jagdschein beantragen möchte, muss hierfür einige Vorgaben beachten. Die Anträge werden von der Unteren Jagdbehörde bearbeitet. Im Normalfall ist dies die örtliche Waffenbehörde. Diese Aufgabe kann jedoch von Bundesland zu Bundesland eine andere Verwaltungsbehörde übernehmen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- bestandene Jägerprüfung (meist mindestens 60 Praxis- und Theoriestunden
- dreiteilige Prüfung
- Jagdhaftpflichtversicherung wird benötigt (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)
- einwandfreies Führungszeugnis
- Nachweis über persönliche Zuverlässigkeit
- mindestens 18 Jahre (Jugendschein ab 16 Jahren möglich)
Was ist der Jugendjagdschein?
Der Jugendjagdschein kann von Jugendlichen erworben werden, welche mindestens 16 und unter 18 Jahre alt sind. Die Ausbildung kann bereits mit 15 Jahren begonnen werden. Prinzipiell handelt es sich um einen normalen Jagdschein. Allerdings gibt es in der Praxis einige Einschränkungen. Die Jagd darf zum Beispiel nur mit einer Begleitperson ausgeführt werden. Dies ist eine Person, welche einmal einen Jagdschein besessen hat oder einen Jagdschein besitzt. Darüber hinaus dürfen die Inhaber von den Jugendjagdscheinen keine Munition und keine Waffen selbst besitzen und auch nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Für die Jagdtätigkeit dürfen Munition und Waffen jedoch ausgeliehen werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Waffen nur beim Übungsschießen oder bei der Jagd benutzt werden dürfen. Es ist nicht gestattet, dass die Waffen außerhalb von der Jagdausübung mitgeführt werden.
Wie sieht es mit der Gültigkeit aus?
Der Jagdschein kann in unterschiedlichen Ausführungen ausgestellt werden. Zum einen gibt es den Tagesjagdschein. Dieser ist höchstens zwei Wochen gültig. Zum anderen gibt es den Jahresschein, dieser ist entweder ein, zwei oder drei Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins wirkt sich auch auf die Kosten aus. Nachdem der Jagdschein abgelaufen ist, muss ein neuer ausgestellt werden. Es müssen die gleichen Voraussetzungen zutreffen wie bei der ersten Ausstellung. Die Gültigkeit des Jagdscheins bezieht sich immer auf das jeweilige Jagdjahr.
Die Jagdsaison legt den Zeitraum fest, in dem das Jagdwild gejagt werden darf. Hier müssen auch die jeweiligen Landesjagdgesetze beachtet werden. Sollte der Jagdschein nicht mehr verlängert werden, wirkt sich dies auch auf den Waffenbesitz aus. Dies bedeutet, die Waffenbehörde ist dann dazu berechtigt, die Waffenbesitzkarte zu widerrufen. Zwar darf in Ausnahmefällen die Waffe behalten werden, sowohl der Erwerb von Munition als auch der Besitz von Munition sind allerdings untersagt.
Wie viel kostet ein Jagdschein für die EU?
In vielen Landeskreisen muss eine Jagdabgabe entrichtet werden. Außerdem fallen natürlich Gebühren für die Ausstellung des Jagdscheins an. Darüber hinaus müssen auch die Kosten für die Jägerausbildung berechnet werden. Aufgrund dessen können die Kosten für einen Jagdschein in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich hoch sein. Jeder, der die Jagdausbildung nicht absolviert, kann den Jagdschein nicht erwerben. Je nach Region sind die Kosten unterschiedlich. Im Grunde genommen ist dies eine Länderregelung.
Je nach Gebührenordnung des Bundeslandes und Gültigkeit des Jagdscheines muss allerdings mit Kosten zwischen 15 und 130 Euro für den Jagdschein sowie mit Kosten zwischen fünf und 80 Euro für die Jagdabgabe gerechnet werden. Die Jägerausbildung ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Aufgrund dessen können die Kosten hierfür zwischen 1.000 und 3.000 Euro liegen.
Jägerprüfung in der EU: Gibt es eine Jagdberechtigung für das Ausland?
Es gibt keinen EU-Jagdschein. Damit im Inland und auch fast jedem Ausland auf Jagd gegangen werden darf, wird ein üblicher Jagdschein benötigt. Dieser muss erworben werden, indem praktische und theoretische Prüfungsleistungen ausgeführt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Europäischen Union ziemlich ähnlich. Die deutsche Jägerprüfung gilt als vergleichsweise sehr schwierig. In einigen anderen Ländern wird ein offiziell abgenommenes Examen nicht benötigt. Im Allgemeinen sollte beachtet werden, dass es einfacher ist, eine gültige Lizenz für ein Europäisches Land zu erhalten, wenn ein deutscher Jagdschein vorliegt.
Was muss ich beachten, wenn ich im EU-Ausland jagen möchte?
Zuallererst muss beachtet werden, dass jedes Land unterschiedliche Regelungen hat, was die Jagd betrifft. Es kann vorkommen, dass eine Tierart, welche in Deutschland gejagt werden darf, im Ausland unter Schutz steht. Darüber hinaus muss die Schonzeit beachtet werden, welche im Ausland besteht. Oftmals müssen Schießprüfungen absolviert werden. Außerdem muss eine Lizenz erworben werden. Diese ist meist für ein bestimmtes Gebiet und hin und wieder auch für eine bestimmte Tierart gültig.