Cannabis für medizinische Zwecke wird in Form von Blüten oder Extrakten sowie als verarbeitetes Arzneimittel angeboten. Die Thematik Cannabis hat in unterschiedlichen Bereichen Bewegung aufgenommen. Dazu zählt auch der Umgang mit medizinischem Cannabis. Im Zuge der Verbesserung der allgemeinen Arzneimittelversorgung wurde ein Gesetzentwurf entwickelt, in dem Produktion von Medizin mit kurzen Anlieferungswegen in den Fokus gerückt wird. In einem Absatz heißt es dabei: „Oft ist Cannabis die einzige Medizin, die noch wirkt.
Da wollen wir die Zeit verkürzen, die jemand mit Rezept warten muss. Die Prüfung wird beschleunigt; medizinisches Cannabis ist dann schneller verfügbar“. Ziel ist es, medizinisches Cannabis mit einer genauen Zusammensetzung über Apotheken und Anbieter wie Cannabis Platz an Patienten abzugeben. Ähnlich wie bei einer Versandapotheke erhalten Patienten ihr verordnetes Präparat nach Einsendung des Rezepts. Das Cannabis wird direkt nach Hause geschickt oder kann in einer Apotheke vor Ort abgeholt werden. Der Anbieter unterstützt das Finden eines Arztes und steht bei allen Fragen zur Seite.
Was ist im medizinischen Cannabis enthalten?
Die Wirkung von Cannabis auf den Organismus beruht auf dem Einfluss auf ein körpereigenes System. Das Endocannabinoide System ist Teil des Nervensystems und für zahlreiche Impuls- und Reizübertragungen im Körper verantwortlich. Die Inhaltsstoffe des Hanfs setzen hier an und können daher in der Schmerztherapie, bei Epilepsie, Multipler Sklerose und bei Erkrankungen der Psyche sowie deren Begleiterscheinungen wertvolle Hilfe leisten. Im Hanf sind unterschiedliche Inhaltsstoffe vorhanden, die für die Medizin interessant sind. Wichtig für die gesetzliche Regelung der Abgabe ist der Wirkstoff THC, der mit einem Anteil von bis zu 22 % im medizinischen Cannabis enthalten ist.
Tetrahydrocannabinol wirkt psychoaktiv und wird für den Freizeitkonsum als Rauschmittel eingestuft. Der hohe Gehalt von THC ist nur über einen Anbau im Gewächshaus möglich. Der kontrollierte Anbau für die Arzneimittelproduktion ist sinnvoll, da das Medikament dann exakt dosiert eingenommen werden kann und Patienten sich auf die Sicherheit verlassen können. Importiertes medizinisches Cannabis ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und gilt nicht als zugelassenes Arzneimittel. Dies bedeutet für Patienten, dass die Kosten selbst getragen werden müssen.
Wie können Patienten ein Rezept erhalten?
Vor der ersten Verordnung müssen Patienten einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Patienten müssen hier nachvollziehbar darstellen, dass sie die Voraussetzungen für die Ausstellung des Rezepts erfüllen. Ausnahmen gibt es für eine stationäre oder ambulante Palliativversorgung. Nach der ersten Genehmigung ist keine Folgegenehmigung erforderlich und dies erleichtert die Anpassung der Therapie. Ein Wechsel zwischen Blüten und anderen Cannabisprodukten ist unkomplizierte möglich und soll zukünftig noch vereinfacht werden. Zurzeit sind Arzt oder Ärztin daran gehalten, einem fertigen Cannabisarzneimittel den Vorrang zu geben. Wie bei allen rezeptpflichtigen Medikamenten muss bei der Verordnung auf die Wirtschaftlichkeit geachtet werden.
Wie wird medizinisches Cannabis eingenommen?
Fertige Arzneimittel werden nach Anweisung eingenommen. Blüten können in unterschiedlicher Form eingenommen werden. Das Rauchen in Verbindung mit Tabak gilt als gesundheitsschädlich. Bei der Zubereitung von Tee ist der benötigte THC-Gehalt nicht gewährleistet. Empfohlen wird die Verwendung von Vaporisatoren. Bei richtiger Anwendung wird der medizinisch notwendige Gehalt der Cannabinoide aus der Blüte herausgelöst.