Familie & Kinder

Pflegegrade bei Senioren: Welcher Grad bedeutet was?

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Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, ist dies zunächst eine emotionale Situation für die Partner und Kinder. Zeit, sich an die Veränderung im Leben zu gewöhnen, bleibt dabei nicht. Pflegende Angehörige stehen vor der großen Aufgabe, den Alltag neu zu strukturieren und die richtige Form der Pflege zu finden. In diesem Zusammenhang kommt der Begriff Pflegegrad auf. Ganz einfach formuliert handelt es sich dabei um den Bedarf an Unterstützung, der erforderlich ist.

Es handelt sich dabei allerdings auch um eine finanzielle Unterstützung. Je nach Einstufung des Pflegegrads können Angehörige Zuschüsse für Hilfsmittel für Senioren erhalten. Es ist sinnvoll, diese Ansprüche zu kennen und sie auszuschöpfen, damit neben einer möglichen emotionalen Belastung die Kosten nicht zum Problem werden.

Wie wird der Pflegegrad festgelegt?

Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen in der selbstständigen Ausführung von Tätigkeiten eingeschränkt sind und aufgrund der Beeinträchtigung Hilfe benötigen, gelten als pflegebedürftig. Die Einschränkung der Selbstständigkeit muss dauerhaft sein. Der Grad der Selbstständigkeit ist die wichtigste Kenngröße bei der Einstufung von Pflegebedarf. Pflegebedarf richtet sich nach den Tätigkeiten, die eine pflegebedürftige Person allein durchführen kann und welche nicht.

Dazu zählt neben Aufgaben im Haushalt und der Körperpflege auch die eigenständige medizinische Versorgung. Es werden nicht nur körperliche Beeinträchtigungen zur Begutachtung herangezogen. Psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Verwirrtheit oder Depressionen werden gleichwertig berücksichtigt.

Pflegestufen 1–5

Der Grad der Selbstständigkeit wird mit einem Punktesystem beurteilt. Die Punkteskala reicht von 1- 100. Je nach Punktewert erfolgt eine Einstufung in einen Pflegegrad der Stufen ein bis fünf. Die Aufgabe der Beurteilung liegt bei Gutachtern, die im Auftrag der Pflegekassen tätig werden.

Pflegegrad 1

Die Person hat nur eine geringe Beeinträchtigung und kann viele Aufgaben selbstständig übernehmen (Punktebereich 12,5 bis 27).

Pflegegrad 2

Es liegen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vor (Punktebereich 27 bis 47).

Pflegegrad 3

Pflegeempfänger haben schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (Punktebereich 47,5 bis 70).

Pflegegrad 4

Es werden schwerste Beeinträchtigungen festgestellt (Punktebereich 70 bis 90).

Pflegegrad 5

Zur schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden besondere Anforderungen an die Pflege bescheinigt (Punktebereich 90 bis 100).


Die Begutachtung erfolgt in einem kleinen Zeitfenster. Damit der reale Pflegebedarf dargelegt werden kann, ist es empfehlenswert, wenn sich Angehörige vorbereiten und den Aufwand für die Pflege detailliert dokumentieren.

Beurteilungskriterien

Gutachter machen sich ein Gesamtbild und betrachten für die Einstufung unterschiedliche Aspekte aus dem Alltag. Es handelt sich um sechs Module, die in die Bewertung einfließen.

Mobilität

Hier werden konkret die Fähigkeiten der selbstständigen Bewegung, zum Beispiel beim Gehen oder Aufstehen beurteilt.

Kognitive Fähigkeiten und Kommunikation

Wie gut können sich Betroffene artikulieren, Gespräche führen und sich zeitlich sowie räumlich orientieren?

Psychische Einschränkungen

Zeigen Pflegebedürftige Verhaltensauffälligkeiten wie zum Beispiel Ängste oder Aggressivität?

Selbstversorgung

Hier wird die selbstständige Durchführung der Pflegeroutine beurteilt. Können sich Betroffene allein ankleiden, Haare kämmen und Ähnliches.

Selbstständiger Umgang der medizinischen Versorgung

Ist eine tägliche Medikation notwendig, Blutdruck messen oder Kompressionsstrümpfe anziehen, so wird beurteilt, inwieweit dies von der pflegebedürftigen Person allein bewältigt werden kann.

Soziale Kontakte und Gestaltung des Alltags

Wie gestaltet sich der Alltag, gibt es Kontakt und außerhäusliche Aktivitäten?

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